Deutsche Unternehmen, die bisher das RAS Cargo bzw. REST-Verfahren in Frankreich nutzen, müssen ab dem 1. April 2024 eine Genehmigung der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC besitzen, um ihre Luftfracht einer erforderlichen Kontrolle unterziehen zu können.
Die Genehmigung müssen Sie mindestens 30 Tage vor dem Transport bei der DGAC beantragen. Die Ausnahmeregelung ist bis zum 30. September begrenzt.
Ab 1. Oktober 2024 lässt sich Luftfracht nicht mehr mit dem RAS-Cargo bzw. REST Verfahren kontrollieren, was für viele Luftfrachtversender gravierende Folgen hat. Viele Versender wissen auch gar nicht, dass ihre Luftfrachten mit diesem Verfahren kontrolliert werden.
Luftfrachten, die nicht röntgenfähig sind und zu Kontrollzwecken auch nicht geöffnet werden dürfen, können dann nur noch über die „sichere Lieferkette“ ins Luftfahrzeug gelangen. Hierzu ist in der Regel eine behördliche Zulassung zum Bekannten Versender durch das Luftfahrt-Bundesamt erforderlich.
Gerne unterstützen wir Sie auf dem Weg zur Zulassung und führen bei Ihnen die erforderlichen Schulungsmaßnahmen durch. Die Zeit ist knapp und die Vorbereitungen für eine solche Zulassung sind oftmals sehr aufwändig.