Schulung gem. Ziff.11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998

Schulung gem. Ziff.11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998 (Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen)

Die Schulungen führen wir in der Regel für Gruppen ab 5 Personen als Inhouse-Schulungen zu individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Terminen durch. In manchen Regionen bündeln wir den Schulungsbedarf mehrerer Kunden zu einer gemeinsamen Schulung. Anfragen richten Sie bitte über die Rubrik » Kontakt  an uns. Wir setzen uns dann bzgl. einer für Sie maßgeschneiderten Lösung mit Ihnen in Verbindung.

Alle Mitarbeiter bei Reglementierten Lieferanten für Bordvorräte oder Flughafenlieferungen (RegL) und Bekannten Lieferanten für Bordvorräte (BL) , die Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen haben und andere Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998. Das kann Mitarbeiter aus vielen verschiedenen Bereichen wie z.B. Vertrieb, Lager, Versand oder Produktion und auch den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffen.

Inhalte:
Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Es werden folgende Themen behandelt:

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen,
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen,
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen,
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten,
  • Kenntnis der Meldeverfahren,
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände,
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände, bzw. auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände,
  • Kenntnis der Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen und
  • Lernerfolgskontrolle

Seminardauer (7 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten):
08.30 – ca. 15.00 Uhr inkl. Pausen