Schulung gem. Ziff. 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998

Schulung gem. Ziff. 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 (Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen)

Die Schulungen führen wir in der Regel für Gruppen ab 5 Personen als Inhouse-Schulungen zu individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Terminen durch. In manchen Regionen bündeln wir den Schulungsbedarf mehrerer Kunden zu einer gemeinsamen Schulung. Anfragen richten Sie bitte über die Rubrik » Kontakt  an uns. Wir setzen uns dann bzgl. einer für Sie maßgeschneiderten Lösung mit Ihnen in Verbindung.

Alle Mitarbeiter die Zugangskontrollen an einem Flughafen, sowie Überwachungen und Streifengänge an einem Flughafen durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998. Im Anschluss an die Schulung müssen die Mitarbeiter sich noch von er Landesluftfahrtbehörde zertifizieren lassen, hierfür ist die Schulung Voraussetzung.

Inhalte:

Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Es werden folgende Themen behandelt:

  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
  • Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
  • Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
  • zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen.

Seminardauer:

Beginn ist 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr (inkl. Pausen) – insgesamt 27 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle. Das entspricht 3 Schulungstagen.

Nächste Schulungstermine:
 

  • 13.05.2024 bis 15.05.2024 in Stuttgart
  • 15.07.2024 bis 17.07.2024 in Stuttgart