Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung vom 16. Februar 2024

Die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung tritt mit Wirkung vom 1.2.2024 in Kraft.

Die vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seit Langem angekündigte Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gilt seit 1.2.2024 und hat zur Folge, dass die vom LBA durchgeführten Zulassungsaudits und Inspektionen ab diesem Zeitpunkt gebührenpflichtig sind. Die betrifft auch die Beteiligten an der sicheren Lieferkette.

Die Gebührenvorordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/luftsigebv/BJNR094400007.html

Die Gebührensätze für die Beteiligten an der sicheren Lieferkette finden Sie unter der Anlage 1, Ziffer 10 ür Reglementierte Beauftragte, unter Ziffer 11 für Bekannte Versender und unter Ziffer 12 für Zugelassene Transporteure.