Auffrischungsschulung / Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte gem. Ziff. 11.2.2 i.V.m. Ziff. 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998

Auffrischungsschulung / Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte gem. Ziff. 11.4.3 i.V.m. Ziff. 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998

Geplante Schulungstermine 2026:

  • Dienstag 10.2.2026 in Wimsheim
  • Donnerstag, 26.02.2026 in Hameln
  • Mittwoch, 20.05.2026 in Hameln
  • Dienstag, 18.08.2026 im Raum Ulm
  • Mittwoch, 30.09.2026 im Raum Ulm
  • Mittwoch 04.11.2026 in Hameln

Diese Schulung richtet sich an alle Sicherheitsbeauftragte von Reglementierten Beauftragten, zugelassenen Transporteuren und Bekannten Versendern, deren 11.2.5 Schulungs-Zertifikat im Jahr 2026 abläuft. Ihre Schulung zum Sicherheitsbeauftragten besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Eine Fortbildung ist ebenfalls erforderlich, wenn Sicherheitsbeauftragte ihre Tätigkeit länger als 6-Montae nicht durchführen und die Tätigkeit danach wieder aufnehmen möchten.

Sowohl Sicherheitsbeauftragte als auch deren Stellvertreter benötigen in den o.g. Fällen eine Auffrischung / Fortbildung der ursprünglichen Basis-Schulung gem. Ziff. 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998. Diese Fortbildung hat seit dem Kalenderjahr 2024 einen vorgeschriebenen Zeitumfang von 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten mit anschließender Lernerfolgskontrolle.

Inhalt der Schulung:

Unsere Auffrischungsschulungen erfüllen die Anforderungen der LuftSiSchulV Anlage 6 Ziff. 4 und der Ziffer 11.2.2 i.V.m. Ziff. 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998.

Der theoretische Teil beinhaltet insbesondere folgende Themen:

  • Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen;
  • Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung;
  • Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken;
  • Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung;
  • örtliche Dienstanweisung;
  • örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen;
  • Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern (Motivation von Mitarbeitern).

Der praktische Teil beinhaltet insbesondere folgende Übungen:

  • Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln (Mangelbehebung und anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren);
  • Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen;
  • ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde;
  • Rollenspiele zur Motivation von Mitarbeitern.