Fortbildung für Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen
Die VO (EU) 2015/1998 sieht für Personen die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen vor, dass diese sich Fortbildungen in geeigneten Intervallen unterziehen, die eine Aufrechterhaltung der Kompetenzen und eine Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend den Sicherheitsentwicklungen gewährleisten. Die zuständige Luftsicherheitsbehörde kann hierzu den zeitlichen Umfang sowie die Inhalte konkretisieren.
Für Sicherheitspersonal, das ausschließlich nach Ziffer 11.2.3.5 der VO (EU) 2015/1998 zertifiziert ist, ist ein zeitlicher Umfang von 5 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) an jährlicher Fortbildung festgelegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zertifizierung nach 11.2.3.5 vollumfänglich gilt oder ein eingeschränkter Zertifizierungsnachweis ausgestellt wurde.
Als Inhalte der Fortbildung entsprechen der Anlage 6 Ziff. 2 der LuftSiSchulV
Grundlagen der Luftsicherheit:
- Zu den Grundlagen der Luftsicherheit gehören folgende Themen:aktuelle Entwicklungen, beispielsweise Erläuterungen zu aktuellen Tatmitteldiensten Luftsicherheit sowie zur robusten und belastbaren Sicherheitskultur,
- Grundzüge des Nationalen Luftsicherheitsprogramms sowie die zugehörigen Anlagen,
- aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände nach den Kapiteln 1, 4, 5 und 6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie entsprechende Abgrenzungen zueinander,
- nationale Gesetzgebung,
- Ergebnisse aus behördlichen Qualitätskontrollmaßnahmen sowie internen Qualitätssicherungsmaßnahmen und
- örtliche Dienstanweisungen.
Sicherheitsausrüstung:
- ausführliche Erläuterungen zur verwendeten Sicherheitsausrüstung, insbesondere zu Funktionsweise und Leistungsvermögen.2.1.3
Soziale Kompetenz
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Kommunikationstrainings und Deeskalationstechniken, Teambildung und interkulturelle Kompetenz.
Soziale Kompetenz:
- Kommunikationstrainings und Deeskalationstechniken, Teambildung und interkulturelle Kompetenz.
Praktischer Teil der Fortbildung
Der praktische Teil der Fortbildung orientiert sich an der ausgeübten Tätigkeit.
Darüber hinaus können weitere Inhalte in die Fortbildungen einbezogen werden. Vor der Umsetzung sind diese jedoch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde abzustimmen.
Seminardauer:
5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Das entspricht netto 3,75 Zeitstunden.