Schulung gem. Ziff.11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998

Schulung gem. Ziff. 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 (Sicherheitsbeauftragte)

Bisher geplante Schulungstermine 2025:

  • 20.01.2025 bis 24.01.2025, Schulungsort Laupheim
  • 24.02.2025 bis 28.02.2025, Schulungsort Bayreuth
  • 17.03.2025 bis 21.03.2025, Schulungsort Hameln
  • 19.05.2025 bis 23.05.2025, Schulungsort vorauss. Blaubeuren
  • 22.09.2025 bis 26.09.2025, Schulungsort vorauss. Blaubeuren
  • 20.10.2025 bis 24.10.2025 in Hameln
  • 24.11.2025 bis 28.11.2025, Schulungsort vorauss. Blaubeuren

Der Sicherheitsbeauftragte ist die zentral verantwortliche Person für die Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen bei den Beteiligten an der sicheren Lieferkette (Bekannte Versender / Reglementierte Beauftragte / zugelassene Transporteure) und gleichzeitig Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Er übernimmt die Verantwortung im Bereich Luftfrachtsicherheit gem. Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 und sorgt dafür, dass das Sicherheitsprogramm erstellt, umgesetzt und gelebt wird.

Inhalte:
Die Schulung entspricht den Anforderungen der LuftSiSchulV, der Ziffer 11.2.5 in Verbindung mit den Inhalten der Ziff. 11.2.2 des Anhangs zur DVO (EU) 2015/1998 und dem Schulungssystem 2025 des Luftfahrt-Bundesamtes. Es werden folgende Themen behandelt:

Kenntnis…

    • über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
    • der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
    • über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
    • der Verfahren für Zugangskontrollen
    • der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
    • der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
    • der Meldeverfahren
    • der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
    • der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
    • der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle

Fähigkeit…

    • klar und selbstsicher zu kommunizieren
    • zur Identifizierung verbotener Gegenstände
    • zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
    • zur Motivation anderer

Seminar-Dauer:
Täglich 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr (inkl. Pausen) – insgesamt 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle. Das entspricht 5 Schulungstagen.